© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 271628

Kommentar

§ 35 WEG 2002

Teilungsklage eines schlichten Miteigentümers zur Begründung von Wohnungseigentum

Schon dem Rechtsbestand des WEG 1948 (§ 9) gehörte die Regelung des § 21 Abs 2 WEG 1975 (jetzt: § 35 WEG 2002) an, wonach die Gemeinschaft des Eigentums an einer Liegenschaft erst dann aufgehoben werden kann, wenn das auf der Liegenschaft erworbene WE erloschen ist.

§ 35 Abs 2 WEG steht einer Entscheidung nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG nicht entgegen. Es kommt dadurch nur zu einer Wohnungseigentumsbegründung am noch bestehenden schlichten Miteigentum (RS0082995 [T2] = OGH 03.04.2007, 5 Ob 68/07x; OGH 21.10.2010, 5 Ob 94/10z).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop