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Dokument-ID: 498988
E 2 Durchsetzung von Änderungen an allgemeinen Teilen bei Nichtanwendbarkeit des § 4 Abs 2 WEG 2002
OGH: Während für die Anwendung des MRG die Frage, wer unter welchen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein Gebäude errichtet hat, unerheblich ist, knüpft das WGG sein Konzept der kostendeckenden Mietzinsbildung an das Faktum der Errichtung der Baulichkeit durch eine GBV und an das für gemeinnützige Bauvereinigungen prägende Kostendeckungsprinzip im eigenen Namen an.