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Dokument-ID: 1240281
E 14 Zur Verkehrsüblichkeit des Einbaus einer „Wallbox“ für Elektroautos
OGH: Die Antragstellerin ist Mieterin von Räumlichkeiten auf der im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Liegenschaft und betreibt dort eine Kfz-Werkstätte. Im Bereich der Außenwand der Werkstatt im Hofbereich ließ die Antragstellerin zwei Ladestationen für Elektroautos („Wallboxen“) montieren.