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Dokument-ID: 607688
E 1 Vorbereitung der Willensbildung als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung
OGH: Durch die Rechtsprechung war bislang nicht geklärt, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens über die Durchführbarkeit einer Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sind. Im Rahmen der ordentlichen Verwaltung ist der Verwalter autonom zuständig. Darüber hinaus, wie etwa über nützliche Verbesserungen, hat die Mehrheit der Wohnungseigentümer zu entscheiden.