8.2.3 Verteilungsnormen
Zuweisung der Besteuerungsrechte
Die Verteilungsnormen des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens sind dazu da, eine endgültige Zuteilung der Besteuerungsrechte der betroffenen Vertragsstaaten zu treffen. Dabei ist zu beachten, dass das Doppelbesteuerungsabkommen niemals die Besteuerungsrechte iSd nationalen Rechts erweitern (Schrankenwirkung des Abkommensrechts), sondern nur einschränken kann. Dabei wird zwischen vollständigen und unvollständigen Verteilungsnormen unterschieden (Djanani, Internationales Steuerecht, Wien 1998). Vollständige Verteilungsnormen beinhalten das Wort „nur“, also, dass „nur“ in einem der Vertragsstaaten besteuert werden darf. Das bedeutet, dass der Methodenartikel (der folgende Prüfungsschritt) nicht mehr zu prüfen ist. Sollte das Wort „nur“ in der Verteilungsnorm nicht mehr enthalten sein, so ist im weiteren Schritt der Methodenartikel zu prüfen.