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Dokument-ID: 618207
E 1 Pflichtverletzung des Maklers wegen eines falschen Gutachtens
OGH: Bei einem Immobilienmakler handelt es sich um einen Sachverständigen iSd § 1299 ABGB. Er hat den Auftraggeber jedenfalls über sämtliche Umstände zu unterrichten, die für die Beurteilung des zu vermittelnden Geschäfts wesentlich sind.