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Dokument-ID: 1151358
E 13 Zur Realteilung bei Miteigentum durch Begründung von Wohnungseigentum
OGH: Die Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft an einer Liegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum (§ 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002) ist eine Sonderform der Realteilung. Die Unmöglichkeit oder Untunlichkeit der Begründung von Wohnungseigentum ist daher Voraussetzung für die Berechtigung eines Zivilteilungsbegehrens.