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Dokument-ID: 374693
E 1 Vermietung von Kfz-Abstellplätzen im Wohnungseigentumsrecht
Ein Mietvertragsabschluss mit einem Liegenschaftsmiteigentümer ist ein Akt der außerordentlichen Verwaltung. Dazu braucht der Liegenschaftsverwalter eine spezielle Vollmacht, andernfalls kommt der Vertrag nicht wirksam zustande. Ein derartig abgeschlossener Mietvertrag bräuchte, um rechtswirksam zu werden, die einstimmige Genehmigung der Liegenschaftseigentümer.