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Dokument-ID: 822549
E 1 Entgelt für überlassene Einrichtungsgegenstände bei freiem Hauptmietzins
OGH: Ist auf einen Mietgegenstand § 16 MRG nicht anwendbar, unterliegen Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses abgesehen von den allgemein zivilrechtlichen Schranken keiner Beschränkung.