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Dokument-ID: 1115814
E12 Zur „Verlängerungsoption“ einer wirksamen Befristung des Mietvertrags
OGH: Nach der Rechtsprechung muss die Befristungsvereinbarung nach § 29 Abs 1 Z 3 MRG ausreichend bestimmt und unzweifelhaft sein. Der Mieter muss sich darauf einstellen können, dass das Mietverhältnis ohne sein weiteres Zutun zu einem bestimmten, von vornherein objektiv feststellbaren Zeitpunkt endet.