Neu
Dokument-ID: 822569
2.49 Eintragung von Zubehör-Wohnungseigentum im Hauptbuch nach Inkrafttreten der WRN 2015 noch möglich?
Ziel der Wohnrechtsnovelle 2015 ist mit § 5 Abs 3 WEG 2002 die Wiederherstellung der Rechtssicherheit bei der Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum. So soll die Begründung von Eigentum am Hauptobjekt bei eindeutiger Urkundenlage auch das Zubehör erfassen. Es benötigt keiner gesonderten Einverleibung im Grundbuch, wie es in der neueren Judikatur verlangt wurde.