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Dokument-ID: 960749
E 11 Zum Verzicht der Rückforderung von Mietzinsüberschreitungen – Lagezuschlag
OGH: In casu wurden vom Erst- sowie Rekursgericht die Mietzinsüberschreitung für eine befristete Mietwohnung der Kategorie C festgestellt. Der dagegen eingereichte Revisionsrekurs spricht keine Rechtsfragen von Bedeutung an.