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Dokument-ID: 1183135
E 14 Verjährung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft nach § 32 WEG 2002
OGH: Sonderregelungen betreffend die Verjährung der Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Aufwendungen nach §§ 31, 32 WEG 2002 sind gesetzlich nicht vorgesehen. Es kommt somit die lange Verjährungszeit des § 1479 ABGB zur Anwendung.