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Dokument-ID: 809194
2.36 Rechtfertigt die Erschließung beider Stöcke einer Maisonette die Verlängerung eines bestehenden Liftschachts?
OGH: Die Zustimmung zu einem Ausbau der Liftanlage, um auch den oberen Stock einer Maisonette zu erschließen, ist anhand der Regelungen des § 16 Abs 1 Z 1 und § 16 Abs 2 Z 2 Satz 1 WEG zu beurteilen, da in allgemeine Teile des Hauses eingegriffen werden soll.