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Dokument-ID: 800594
2.41 Voraussetzungen und Grenzen des Belegeinsichtsrechts einzelner Wohnungseigentümer
OGH: Das Belegeinsichtsrechtnach § 20 Abs 6 WEG 2002 ist nach der Rspr des OGH nicht auf bestimmte Zeiträume oder das Vorliegen wichtiger Gründe beschränkt. Die zu § 1012 ABGB entwickelten Grundsätze gelten auch hier. Diese Grundsätze gelten auch für Rücklagenkonten. Für die Dauer seines Verwaltungszeitraumes ist der jeweilige Verwalter passivlegitimiert.