4.3.2 Verlustausgleich
Ertragsteuerlast
Dem österreichischen Ertragsteuerrecht liegt unter anderem das Prinzip persönlicher Leistungsfähigkeit zugrunde (Doralt/Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts, 2007). Daraus abgeleitet ergibt sich, dass das Steuersubjekt, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um eine natürliche oder juristische Person handelt, mit einer Steuerbelastung in Abhängigkeit von seiner Einkommenshöhe konfrontiert wird. Die Einkommenshöhe wird durch positive und negative Einkunftsquellen bzw Einkunftsarten beeinflusst, was somit grundsätzlich auch die Höhe der Ertragsteuerlast determiniert. Die Höhe der Ertragsteuerlast ergibt sich aus § 33 EStG, welcher auf die Ertragsteuerbemessungsgrundlage angewendet wird.