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Dokument-ID: 1066371
24.3 Wohnungseigentumsrecht
Widmung
Wohnungseigentumsobjekte haben eine gewisse Widmung. Ein als Wohnung gewidmetes Wohnungseigentumsobjekt (somit nach herkömmlichen Sprachgebrauch eine Eigentumswohnung) darf daher nicht ohne Weiteres als Geschäftsräumlichkeit verwendet werden.