© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 672243

FORUM Media (wed) | Judikatur | Leitsatz

E 6 Bedeutung des Endtermins für eine wirksame Befristung eines Mietvertrags

OGH: Ein Mietvertrag wird gem § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer nur dann aufgelöst, wenn im Haupt- oder Untermietvertrag schriftlich vereinbart wird, dass dieser durch den Ablauf der bedungenen Zeit erlischt und bei Wohnungen die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer oder die Verlängerung der Vertragsdauer jeweils mindestens drei Jahre beträgt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop