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Dokument-ID: 932429
E 11 Pflicht des Vermieters zur Reduzierung der nach Mietvertragsabschluss geänderten Lärmeinwirkung durch andere Mieter?
OGH: In casu kam es laut Klägerin durch Umbauarbeiten im benachbarten Haus zu Änderungen in der Intensität der Lärmeinwirkungen von den Nachbarn gegenüber dem Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung. Sie begehrte daher von der Vermieterin den „…vertragsmäßig bedungenen Gebrauch des Hauses…“ durch konkret genannte Maßnahmen wiederherzustellen.