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Dokument-ID: 764974
2.14 Keine rückwirkende Festsetzung von Beiträgen zur Rücklage
Im vorliegenden Fall wurde von der Eigentümergemeinschaft ein Mehrheitsbeschluss gefasst, mit welchem ein zuvor ergangener Mehrheitsbeschluss zur Erhöhung der Beiträge zur Rücklage aufgehoben werden sollte.