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Dokument-ID: 1126337
E 11 Zur Standardanhebung von Substandardwohnungen und Teilungskosten
OGH: Gemäß § 843 ABGB ist die Naturalteilung die Regel und die Zivilteilung die Ausnahme. Das Gesetz räumt der Realteilung damit den Vorrang ein. Die Zivilteilung kommt nur in Betracht, wenn eine Naturalteilung nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002, die eine Sonderform der Naturalteilung bildet (RIS-Justiz RS0106352; RS0106351).