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Dokument-ID: 1063395
E 14 Ist der Unternehmenserwerber im Verfahren nach § 12a Abs 8 MRG miteinzubeziehen?
OGH: Im Anlassfall beantragte die Unternehmenserwerberin ihre Beiziehung zu einem Verfahren nach § 12a Abs 8 MRG. Den abweisenden Beschluss bekämpfte die Antragstellerin als ehemalige Mieterin und Veräußererin des Unternehmens.