© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1068488

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

E 11 Grundsätzliches Recht des Wohnungseigentümers auf exklusiven Besitz der Schlüssel zu seiner Wohnung

OGH: Gem § 2 Abs 1 Satz 1 WEG 2002 ist Wohnungseigentum das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. Sogar der Mieter einer Wohnung ist nach Rechtsprechung und Lehre grundsätzlich nicht gehalten zu dulden, dass der Vermieter einen Schlüssel zum Bestandobjekt besitzt. Durch das Zurückbehalten eines Schlüssels durch den Vermieter werde grundsätzlich das Recht des Mieters zur ausschließlichen Nutzung des Bestandobjekts verletzt (vgl 1 Ob 754/82 = MietSlg 35.186; RS0021505) sowie sein Recht auf Privatsphäre, das zivilrechtlich aus § 16 ABGB abgeleitet wird, beeinträchtigt. Ob es sich hierbei um einen zurückbehaltenen oder nachträglich hergestellten und ob es sich um einen mechanischen oder elektronischen Schlüssel („Keycard“) handelt, kann jeweils keinen Unterschied machen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop