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Dokument-ID: 730447
1.48 Zustimmung zum Antrag auf baubehördliche Bewilligung – Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs?
OGH: § 838a ABGB normiert, dass Streitigkeiten zwischen Miteigentümern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten im Außerstreitverfahren zu entscheiden sind.