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Dokument-ID: 1066370
24.2 Mietrecht
Die Vermietung einer Eigentumswohnung stellt einen Bestandvertrag iSd §§ 1090 ff ABGB (entgeltliche Überlassung einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit), näherhin einen Mietvertrag (§ 1091 ABGB) dar.