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Dokument-ID: 702512
1.24 Individualrechte schlichter Miteigentümer bei gemischten Objekten
OGH: § 13 Abs 2 WEG 1975 regelte bis zu seinem Außer-Kraft-Treten am 30.06.2002 Änderungen durch den Wohnungseigentümer an der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung auf seine Kosten. Auch in der neuen Bestimmung des § 16 Abs 2 WEG 2002 gilt dieses Änderungsrecht nur für den Wohnungseigentümer und nicht auch für schlichte Miteigentümer in so genannten Mischhäusern.