Neu
Dokument-ID: 946720
E 56 Ist ein auf Prozesskosten gerichteter Betrug ein Kündigungsgrund gem § 30 Abs 2 Z 3 3. Fall MRG?
OGH: Der Vermieter hat gem § 30 Abs 2 Z 3 3. Fall MRG ein Kündigungsrecht, wenn sich der Mieter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum des Vermieters schuldig macht. Die strafbare Handlung liegt vor, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt ist.