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Dokument-ID: 1121780
E 10 Zum Rücktritt bei Insolvenz im Fall einer Anmerkung gem § 40 Abs 2 WEG 2002
OGH: § 43 Abs 4 WEG 2002 ordnet an, dass im Fall der Zwangsversteigerung der Liegenschaft der Ersteher sowie im Fall der Verwertung der Liegenschaft in der Insolvenz des Liegenschaftseigentümers der Ersteher oder Erwerber die dem Wohnungseigentumswerber aufgrund der Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 zustehenden Rechte nach Maßgabe des § 150 der Exekutionsordnung (nunmehr idF BGBl I 86/2021 ab 01.07.2021: § 200 EO) zu übernehmen hat.