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Dokument-ID: 1029202
E 76 Zum unleidlichen Verhalten bei psychisch kranker Mieterin – Kündigungsgrund gem § 30 Abs 2 Z 3 MRG gerechtfertigt?
OGH: Nach ständiger Rechtsprechung setzt der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG kein Verschulden des gekündigten Mieters voraus. Entscheidend ist, ob das objektiv in Erscheinung tretende Verhalten als grob ungehörig und das Zusammenwohnen verleidend angesehen werden muss. Auch ein auf einer (geistigen) Erkrankung basierendes Verhalten erfüllt daher die Voraussetzungen.