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Reinhard Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.2 Abgrenzung Betriebsvermögen – Privatvermögen

Man unterscheidet zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen.

Betriebsbegriff

Gemäß Rz 409 EStR wird unter einem Betrieb die „Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer organisatorischen Einheit“ verstanden. Die sachlichen Produktionsmittel sind das Betriebsvermögen. Man unterscheidet zwischen positivem (wie Grund, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel) und negativem Betriebsvermögen (wie Fremdkapital, Rückstellungen).

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