Neu
Dokument-ID: 642529
§ 58a WEG 2002
Wohnrechtsnovelle 2009 – Überblick
Schwerpunkt der Wohnrechtsnovelle 2009 lagen in
- der Neuregelung der Kautionsveranlagung (§ 16b MRG),
- der Festlegung, dass eine Valorisierung der Richtwerte nunmehr im 2-Jahres-Rhythmus erfolgt (§ 5 Abs 2 RichtwertG),
- der Konkretisierung, dass auch die inhaltliche Überprüfung der Heizkostenabrechnung im Außerstreitverfahren erfolgt (§ 25 Abs 1 Z 8a HeizKG),
- in der Konkretisierung der Kostentragungspflicht iZm der Besorgung eines Energieausweises und
- in der Festlegung der Pflicht zur Besorgung und Zurverfügungstellung eines Energieausweises als Verpflichtung des Verwalters und Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung.