E 48 Erfordernis einer Klimaanlage wegen unerträglicher Hitzeentwicklung in der Wohnung?
OGH: Der Oberste Gerichtshof hat sich mit der Voraussetzung des wichtigen Interesses iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 auch im Zusammenhang mit der Genehmigungsfähigkeit der nachträglichen Installation einer Klimaaußenanlage wiederholt auseinandergesetzt (5 Ob 128/02p; 5 Ob 24/08b; 5 Ob 216/19d). Die Zulässigkeit einer Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 lässt sich nicht grundsätzlich bejahen oder verneinen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an, die in ihrer Gesamtheit zu beurteilen sind.