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Dokument-ID: 1152040
1.10.25 Einbringung und Herstellung einer GmbH & Co OG
Sachverhalt
Im konkreten Fall wird der Betrieb in der Rechtsform einer OG geführt. Diese OG ist in verschiedenen EU-Staaten umsatzsteuerlich registriert. Der Geschäftsführer der OG wünscht eine Beschränkung der Haftung. Aufgrund der Sprachbarrieren gestaltet sich aus Sicht des Geschäftsführers die Neuregistrierung einer anderen Rechtsform als äußerst mühevoll. Daher trifft der Geschäftsführer die Entscheidung, die OG beizubehalten, allerdings die Haftung zu beschränken.