Neu
Dokument-ID: 794315
2.22 Relevanz eines vereinbarten Aufteilungsschlüssels im Verfahren zur Durchsetzung der Abrechnungspflicht
OGH: Die Wohnungseigentümer haben nach § 20 Abs 3 WEG 2002 Anspruch auf eine ordentliche und richtige Abrechnung durch den Verwalter nach den Regelungen des § 34 WEG 2002. Nach Abs 1 leg cit ist diese Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode zu legen.