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Dokument-ID: 1104051
1.10.10 Wechsel der Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden KG
Immobilienertragsteuer
Wenn ein Anteil an einer vermögensverwaltenden KG verkauft wird, dann gilt dies als anteiliger Verkauf der Liegenschaft (§ 32 Abs 2 EStG). Die Immobilienertragsteuer ist auf Ebene des verkaufenden Gesellschafters als besondere Vorauszahlung gem § 30b Abs 4 EStG (= „BVZ“, nicht „IE“) zu entrichten.