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Dokument-ID: 1008077
5.5 Zur Änderung der Miteigentumsanteile nach § 10 Abs 4 WEG 2002
OGH: Sollen die Miteigentumsanteile aufgrund einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Nutzwertfestsetzung geändert werden, so kann dies gem § 10 Abs 3 WEG 2002 bei bereits einverleibtem Wohnungseigentum durch Berichtigung in sinngemäßer Anwendung des § 136 Abs 1 GBG geschehen.