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Dokument-ID: 271600
§ 12 WEG 2002
Grundsatz der Unteilbarkeit des Wohnungseigentums und des damit verbundenen Mindestanteils
§ 12 WEG normiert den Grundsatz der Unteilbarkeit des Wohnungseigentums. Wird WE und Zubehöreigentum getrennt verkauft, so muss das Zubehöreigentum einem Mindestanteil eines anderen Wohnungseigentumsobjektes desselben Grundbuchskörpers zugeschrieben werden, der Mindestanteil ändert sich nicht, wohl aber der Nutzwert (wobl 1990/17/9).