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Dokument-ID: 1008619
5.19 Ist die Verweigerung des Lohns bei einer Wohnungserrichtung bei Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft zulässig?
OGH: In casu hatte die Klägerin der beklagten Partei eine Eigentumswohnung errichtet und forderte den restlichen Werklohn ein, woraufhin die Beklagte jedoch mit dem Einwand des nicht erfüllten Vertrages antwortete und damit die mangelnde Fälligkeit des Werklohnes einwendete. Außerdem begehrte sie die Verbesserung der Mängel.