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Dokument-ID: 365931
4.5.4 Nachversteuerung bei Genussscheinen und jungen Aktien
Die Nachversteuerung von Genussscheinen und jungen Aktien erfolgt in beiden Fällen jeweils unter denselben Voraussetzungen, die in § 18 Abs 4 Z 3 EStG geregelt sind.