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Dokument-ID: 1186379
E 59 Mietzinsausfall durch Sanierungsarbeiten: Haftet der Verwalter?
Der Verwalter im Wohnungseigentum steht nur zur Eigentümergemeinschaft, nicht aber zu den einzelnen Wohnungseigentümern in einem unmittelbaren Rechtsverhältnis. Die Verwaltungshandlungen des Verwalters ebenso wie deren Unterlassung sind der Eigentümergemeinschaft zuzurechnen.