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Dokument-ID: 748764
E 1 Zur Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten bei beschädigten Liegenschaften
OGH: Für den vorliegenden Fall gilt betreffend die behaupteten Mängel noch die Rechtslage vor dem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz – GewRÄG (BGBl I 48/2001), weil der Vertrag nicht nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen wurde (leg cit Art IV).