Neu
Dokument-ID: 759443
E 3 Zur Weiterverrechnung des neuen Bauzinses nach § 14 Abs 1 Z 4 WGG
OGH: Der OGH hat in jüngeren Entscheidungen bereits die Berechtigung einer Bauvereinigung bejaht, den Bauzins aufgrund eines neu geschlossenen Baurechtsvertrags gem § 14 Abs 1 Z 4 WGG als Entgelt weiterzuverrechnen (zB 5 Ob 72/14w, 5 Ob 156/14y). Bei der Berechnung des Entgelts darf der jeweils zu entrichtende, gesetzlich zulässige Bauzins angerechnet werden (5 Ob 72/14w).