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Dokument-ID: 827334
2.47 Eigentumsfreiheitsklage gegen benachbarte Wohnungseigentümer – einheitliche Streitgenossenschaft?
OGH: Der Eigentümergemeinschaft kommt gem § 18 WEG 2002 nur in Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung eine „Quasirechtspersönlichkeit“ zu. Daher kann sie auch nur in diesen Angelegenheiten Verbindlichkeiten eingehen und klagen bzw geklagt werden.