© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 755235

Judikatur | Leitsatz

1.57 Zum Wesen einer Benützungsregelung: Beispiel Lifterrichtung

Die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 sind nach § 56 Abs 12 WEG 2002 auch auf schlichte Miteigentümer anzuwenden, soweit schon die entsprechenden Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 für sie galten. § 17 WEG 2002 ist daher auch im Fall eines Mischhauses anzuwenden (Vonkilch in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht²² § 17 WEG Rz 8).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop