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Dokument-ID: 765943
4.10 Absicherung des Erwerbers iSd BTVG
Allgemeines
Von zentraler Bedeutung ist für das Bauträgervertragsgesetz die Regelung der Sicherung, die der Bauträger dem Erwerber einzuräumen oder zu übergeben hat, um ihn vor einem Verlust der Zahlungen zu bewahren, die er aufgrund des Bauträgervertrages leistet. Dem Bauträger steht die Wahl offen, welches der gesetzlich vorgegebenen Sicherungsmittel er anbietet. Er kann dabei eine der Varianten des BTVG wählen.