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Dokument-ID: 1176067
5.1.14 Temporäre Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
Für die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum gelten die folgenden Voraussetzungen: