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Neu Dokument-ID: 1136006

Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz

E 4 Provisionsanspruch des Maklers trotz fehlender Gewerbeberechtigung (Bsp Schweizer Makler)

OGH: Die international tätige, in der Schweiz ansässige Klägerin ist hauptsächlich im An- und Verkauf von Immobilien tätig. Weniger als 90 Tage im Jahr ist sie auch in Österreich tätig. In der Schweiz ist das Immobiliengewerbe nicht reglementiert, somit ist keine spezifische Ausbildung nachzuweisen. Die Klägerin verfügte über eine schweizerische, nicht jedoch über eine österreichische Gewerbeberechtigung. Für die gegenständliche, in Österreich gelegene Immobilie wurde ein Alleinvermittlungsauftrag erteilt. Diese wurde online inseriert. Der Beklagte vertrat die Ansicht, aufgrund der fehlenden Gewerbeberechtigung in Österreich nicht zur Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet zu sein.

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