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Dokument-ID: 271653
§ 54 WEG 2002
Auf den rechtserheblichen Sachverhalt sind jene materiellen Bestimmungen (hier: des WEG 1975 anstelle des damals noch nicht in Kraft getretenen WEG 2002) anzuwenden, die im Zeitpunkt seiner Verwirklichung gegolten haben (wobl 2003, 335, 181).