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Dokument-ID: 762573
E 11 Zur Bewertung von Anlagen im Haus im Hinblick auf Mietzinszuschläge gem § 16 Abs 2 MRG
OGH: Gemäß § 16 Abs 2 MRG können für werterhöhende Abweichungen vom Standard der mietrechtlichen Normwohnung – nach der allgemeinen Verkehrsauffassung sowie Erfahrung des täglichen Lebens – Mietzinszuschläge berücksichtigt werden.