Neu
Dokument-ID: 796855
E 8 Konkurrierende Ansprüche bei Investitionsablöse?
OGH: Aus § 27 Abs 3 MRG erhält der Nachmieter die Möglichkeit, jenen Teil der Ablöse zurückzufordern, dem keine Gegenleistung gegenübersteht. Es handelt sich dabei um einen Bereicherungsanspruch eigener Art (RS0067488), der an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist als an die Verletzung der jeweiligen mit (Teil-)Nichtigkeit bedrohten Vorschrift des MRG (Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht I23 § 27 Rz 17).